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Auto & Verkehr

Besonnen bleiben

Recht auf freie Werkstattwahl

Besonnen bleiben

Nach einer Kollision die Nerven zu behalten, ist nicht immer leicht. Wird die Angelegenheit ohne Polizei geregelt, sollten die Beteiligten gemeinsam ein Unfall-Protokoll erstellen und aussagekräftige Fotos machen. Bild: tommaso78/123rf/Itzehoer

Durchschnittlich alle zwölf Sekunden kracht es nach Angaben des ADAC auf deutschen Straßen. Meist sind es nur Blechschäden, dennoch liegen bei vielen Betroffenen die Nerven blank. Dabei ist besonnenes, umsichtiges Handeln wichtig, um die Situation schnell und sicher zu klären. Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden:  

Richtiges Verhalten nach einem Crash

Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Wichtig: Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen und sich im sicheren Abstand neben der Straße aufhalten. Auch wenn jemand nur leicht verletzt ist, ist es ratsam, über 112 den Notruf zu wählen. Sind Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig, kann der Kfz-Verbandskasten eine zentrale Rolle spielen. Autofahrer sollten deswegen das Verfallsdatum beachten. Außerdem müssen zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Kfz-Verbandskasten mitgeführt werden.

Erst wenn alle beteiligten Personen versorgt sind, wird die Unfallstelle dokumentiert: Aussagekräftige Fotos der beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven sind wichtig für die Rekonstruktion des Unfalls. Dabei sollten auch Verkehrsschilder, Bremsspuren oder Glassplitter aufgenommen werden. Im Anschluss empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht mit allen persönlichen Angaben auszufüllen und hier auch eventuelle Zeugen zu nennen.

Hat es Verletzte gegeben oder ist der Schaden größer, sollte die Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgen. Gleiches gilt, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können oder der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht. Auch bei Mietfahrzeugen oder ausländischen Kfz ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Ebenso sollten die Beteiligten ihre Versicherung über den Unfall informieren.

Nach dem Unfall

Recht auf freie Werkstattwahl

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In der Meisterwerkstatt des Kfz-Gewerbes wird das Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht instandgesetzt. Bild: ProMotor/T.Volz

Im Schadensfall ist es ratsam, sich an einen Verkehrsanwalt zu wenden – er übernimmt die Schadensabwicklung, kümmert sich um den nervenden Papierkram und setzt die Ansprüche seines Mandanten durch. Für diesen entstehen in der Regel keine Kosten, sofern er den Schaden nicht selbst verursacht hat. Denn die Anwaltskosten, die bei der Regulierung des Haftpflichtschadens entstehen, zahlt grundsätzlich der Unfallverursacher.

Was die Schadensbehebung betrifft: Es besteht die freie Wahl, das Fahrzeug in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen. So ist eine einwandfreie Reparatur garantiert. Viele Versicherer versuchen, auf eine andere Werkstatt zu verweisen, mit der der Versicherer zusammenarbeitet und die Preise der Werkstatt diktiert. Hierzu besteht jedoch kein Recht. Dies wird der Verkehrsanwalt dem Versicherer auch mitteilen. Während der Dauer der Reparatur können Geschädigte einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Wenn man ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmietet, werden die Kosten in voller Höhe übernommen.

Wenn man keinen Mietwagen benötigt, kann der Verkehrsanwalt für die Dauer der Reparatur Nutzungsausfallentschädigung durchsetzen.

Quelle: AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V 

Fit für die dunkle Jahreszeit

Gründlicher Check für mehr Sicherheit

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Winterreifen bieten bei niedrigen Temperaturen deutlich besseren Halt auf der Straße. Saubere Scheiben und neue Wischerblätter sorgen für gute Sicht bei Regen und Schnee. Bild: txn ambrozinio/123rf/Barmenia

In den Herbst- und Wintermonaten gehören nasse, rutschige Straßen, schlechte Sicht und niedrige Außentemperaturen zum Autofahren dazu – sie erhöhen das Unfallrisiko deutlich. Deshalb ist es besonders wichtig, den Pkw zu Beginn der kalten Jahreszeit einem gründlichen Check zu unterziehen.

Die Reifen sind ein wichtiges Sicherheitselement und sollten den veränderten Bedingungen angepasst sein. Laut ADAC verdoppelt sich der Bremsweg mit Sommerreifen auf Schnee, weshalb der Gesetzgeber eine Winterreifenpflicht bei Matsch, Eis und Schnee vorgeschrieben hat. Neue Winter- und Allwetterreifen müssen das sogenannte Alpine-Symbol aus Berg und Schneeflocke tragen; für vor 2018 gefertigte Pneus, reicht die alte M+S-Kennzeichnung aus. Die von Experten empfohlene Profiltiefe von 4 mm (vorgeschrieben sind 1,6 mm) sollte eingehalten werden. Neben dem Reifenwechsel ist auch ein Beleuchtungs-Check ratsam. Viele Autofahrer sind mit schlecht eingestellten oder blendenden Scheinwerfern unterwegs. Deshalb bieten viele Werkstätten einen kostenlosen Lichttest an.

Vor Ort kann dann auch gleich die Autobatterie auf ihre Tauglichkeit geprüft werden, denn die sorgt in jedem Winter für die meisten Pannen. Doch es kommt auch auf vermeintliche Kleinigkeiten an. Für gute Sicht sind saubere Autoscheiben und neue Wischerblätter unverzichtbar. Wer viel unterwegs ist, sollte nicht vergessen, regelmäßig das Scheibenwischwasser und den Frostschutz nachzufüllen.
  

zuletzt aktualisiert: 05.12.2022